Top Guidelines Of Anwalt Immobilienrecht Augsburg

Ein wei­te­rer häu­fi­ger Tumble in der Pra­xis des Grund­stücks­rechts sind Grenz­strei­tig­kei­10. Es kommt oft vor, dass der genaue Grenz­ver­lauf eines Grund­stücks nur ver­meint­lich bekannt ist. Grund­stü­cke wer­den nach Maß­ga­be des Lie­gen­schafts­ka­tas­ters in einem eige­nen Blatt des Grund­buchs ein­ge­tra­gen.

Häu­fi­ge Rechts­fra­gen erge­ben sich aus den hier gere­gel­10 Pflich­10 und Rech­ten der Mie­ter und Ver­mie­ter. Wenn Mie­ter bei­spiels­wei­se mit ihren Miet­zah­lun­gen in Rück­stand gera­ten, ist es fileür den Eigen­tü­mer als Ver­mie­ter oft nicht leicht, den Ver­trag wirk­sam zu kün­di­gen, um sich fileür die Zukunft Miet­ein­nah­Males zu sichern.

Vor dem Abschluss eines Kauf­ver­trags soll­te auf jeden Tumble die Finan­zie­rung gesi­chert sein. Außer­dem ist es unbe­dingt erfor­der­lich, dass zum Bei­spiel eine Eini­gung über die­se wesent­li­chen Punk­te erzielt wird:

Das Wohn­recht in einer Immo­bi­lie ist beson­ders für älte­re Adult males­schen ein wich­ti­ger Bestand­teil ihrer Alters­si­che­rung. Die­ses Recht lässt sich auf ver­schie­de­ne Arten aus­ge­stal­ten. Hier spie­len unter ande­rem auch steu­er­li­che Aspek­te eine Rol­le.

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Ganz gleich, ob Sie als Eigen­tü­mer eine Immo­bi­lie ver­kau­fen möch­ten und sich hier­für recht­lich absi­chern möch­ten, ob Sie als Käu­fer vor Ver­trags­ab­schluss eine kom­pe­ten­te recht­li­che Bera­tung wün­schen oder in sons­ti­gen Ange­le­gen­hei­ten aus dem Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­recht Infor­ma­tio­nen oder eine recht­li­che Ver­tre­tung wün­schen: Ich ste­hen Ihnen als Exper­te für Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­recht gern zur Ver­fileü­gung. Ich established­ze mein Fach­wis­sen und mei­ne Erfah­rung gezielt für Ihre Inter­es­sen ein.

Das Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­recht ist sehr viel­fileäl­tig. Es befasst sich mit allen Fra­gen rund um die Rech­te an Grund­stü­cken und den dar­auf befind­li­chen Immo­bi­li­en. Streng zu unter­schei­den sind hier die ding­li­chen Rech­te an Grund­stü­cken sowie die ver­trag­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen For each­so­nen, die zum Bei­spiel den Kauf einer Immo­bi­lie betref­fen.

So kann die Über­tra­gung von Immo­bi­li­en an die Kin­der oder Enkel zu Leb­zei­10 Erb­schafts­steu­er spa­ren. Dies gilt aller­dings nur, wenn gentleman bei der Eigen­tums­über­tra­gung wich­ti­ge Punk­te rechts­si­cher regelt. Hier­für ste­he ich Ihnen als Rechts­an­walt mit gro­ßer Erfah­rung im Erbrecht und Immo­bi­li­en­recht gern zur Verfügung.

Bei der Ver­let­zung sei­ner Neu­tra­li­täts­pflicht hat der Mak­ler kei­nen Anspruch auf Ver­gü­tung. Auch dann, wenn ein Kauf­ver­trag über ein Grund­stück nicht wirk­sam wird – weil er zum Bei­spiel nicht nota­ri­ell beur­kun­det wur­de – kann das Recht auf die Mak­ler­Professional­vi­si­on entfallen.

Typisch ist zum Bei­spiel ein lebens­lan­ges Wohn­recht, das sich der Ver­käu­fer im Rah­Adult males eines Immo­bi­li­en­kaufs sichert. Im Rah­Guys die­ses Wohn­rechts kann auch ver­ein­bart wer­den, dass zu Leb­zei­10 des Nieß­brauchers die Immo­bi­lie ohne des­sen Zustim­mung nicht wei­ter­ver­kauft wer­den darf.

Doch es gibt Aus­nah­men. Ins­be­son­de­re drei recht­li­che Grund­la­gen gibt es fileür die Rück­ab­wick­lung eines Immobilienkaufs:

Eine Grund­dienst­bar­keit ist die Belas­tung eines Grund­stücks der­artwork, dass der Inha­ber des Rechts das für ihn frem­de Grund­stück in einer bestimm­10 Wei­se nut­zen darf. Typi­sche Grund­dienst­bar­kei­ten sind zum Bei­spiel Geh- und Fahrt­rech­te. Grund­dienst­bar­kei­10 ent­ste­hen durch die Eini­gung der Eigen­tü­mer und eine Grund­buch­ein­tra­gung.

Gerade in vorformulierten Standardverträgen sind solche Reservierungsgebühren nur in einem sehr engen Rahmen rechtlich zulässig und deshalb oftmals angreifbar.

Pac­ta sunt Anwalt Immobilienrecht Augsburg ser­van­da. Die­ser alte Grund­satz gilt auch im deut­schen Recht: Ver­trä­ge müs­sen ein­ge­hal­10 wer­den. Gera­de beim Immo­bi­li­en­kauf ist es in der Regel sehr schwie­rig, von einem geschlos­se­nen Ver­trag zurück­zu­tre­ten.

Auch die Rück­zah­lung der Miet­kau­ti­on wird in vie­len Fileäl­len zu einem Streit­punkt zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter. Mit der Hil­fe eines Rechts­an­walts kön­nen Sie Ihre Rech­te wirk­sam und sicher durchsetzen.

Geh- und Fahrt­rech­te kön­nen jedoch auch durch Gewohn­heits­recht ent­ste­hen. Vor­aus­set­zung hier­fileür ist jedoch ein nicht unwe­sent­li­cher Zeit­ab­schnitt eines bestimm­ten Ver­hal­tens und die Dul­dung des Eigen­tü­mers. Die Grund­dienst­bar­keit wird gemäß § 96 BGB ein wesent­li­cher Bestand­teil des Grundstücks.

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